Ich erstelle Gutachten nur in gerichtlichem Auftrag. Privat- oder Parteiengutachten werden nicht erstellt.
Die psychologische Untersuchung, die im Fall einer Begutachtung erforderlich ist, wird von mir persönlich durchgeführt. Dies betrifft alle Schritte einer Untersuchung: sowohl die Exploration der Erwachsenen, als auch die Psychodiagnostik des Kindes / der Kinder. Meine mehr als dreißigjährige kinder- und jugend- psychiatrische Erfahrung ist hier hilfreich, auch im Kontakt mit den mehrheitlich psychisch gesunden Kindern, die im Rahmen einer familienrechtlichen Begutachtung zu untersuchen sind.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bei schriftlichen Gutachten in der Regel drei bis vier Monate. Die Bearbeitungs- dauer kann unterschiedlich sein, in Abhängigkeit von einer aktuell gegebenen Auftragslage. Hier ist eine Vorabklärung, telefonisch oder per e-mail, sinnvoll.
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