Praxis Fellinger

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In der Praxis für familienrechtliche Begutachtung wird
- in Unterscheidung zu einer therapeutischen Praxis -
eine ausschließlich forensische Tätigkeit ausgeübt,
mit dem Schwerpunkt der psychologischen Begutachtung
familienrechtlicher Fragen. Zum Beispiel:

  • Regelung der elterlichen Sorge/ des Lebensmittel-

   punktes für ein Kind bei Trennung und Scheidung;

  • Regelung des Umgangs;


  • Erziehungsfähigkeit von Eltern; mögliche Ein-schränkungen durch z. B. psychische Beeinträchtig-

   ungen, durch z. B. Gewalt, Vernachlässigung in der
   Familie;

  • Entwicklung von Interventionen, Lösungen,

   Perspektiven.



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